1. Die Stadt Tegernsee veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Alpenverein, dem Bayerischen Rundfunk und der
    Tegernseer Tal Tourismus GmbH

    vom 13. –  17. Oktober 2021

    das 18. Internationale Bergfilm-Festival Tegernsee.

      
  2. An dem Wettbewerb können Filme in folgenden drei Kategorien teilnehmen, deren inhaltliche Kriterien knapp skizziert werden:

    2.1. Erlebnisraum Berg – Alpinismus, Bergsport, Abenteuer
    (Spielfilme, Dokumentarfilme, Features, Kurzfilme, Reportagen, Porträts, Lehrfilme)
    Im Mittelpunkt steht die sportliche Begegnung mit den Bergen – die Darstellung von Leistungen und Persönlichkeiten aus den unterschiedlichen Disziplinen des Bergsports.

    2.2. Naturraum Berg – Landschaft und Umwelt
    (Spielfilme, Dokumentarfilme, Features, Kurzfilme, Reportagen, Porträts, Lehrfilme)
    Das Spektrum dieser Kategorie umfasst alle die Bergnatur betreffenden Aspekte – die Einzigartigkeit von Landschaften ebenso wie Bewahrung, Schutz und nachhaltige Entwicklung
    der Umwelt.

    2.3. Lebensraum Berg – Kultur und Wissenschaft
    (Spielfilme, Dokumentarfilme, Features, Kurzfilme, Reportagen, Porträts, Lehrfilme)
    Die Filme befassen sich unter ethnologischen und kulturellen Vorzeichen mit der Begegnung Mensch-Berg; sie verdeutlichen den symbolischen Gehalt des Bergs bzw. der Berge und stellen Menschen, Geschichte, Gesellschaft und Umwelt in ihrer speziellen Beziehung mit Bergen dar.

    Werke, die vor dem Jahre 2017 entstanden sind, werden nicht zum Wettbewerb zugelassen.

     
  3. Die Filmbeiträge für den Wettbewerb sind in einem der folgenden Formate einzureichen:
    Bevorzugte Files: AVCHD – Spezifikation
    1280×720; 1440×1080 od. 1920×1080 / mp4 / .mov (H.264)

    Die Files müssen in Windows kompatiblem Dateiformat (NTFS, exFAT) erstellt sein!
    Als Datenträger für die Auswahl- und Screening-Files werden akzeptiert:
    Daten-DVD – Blu-Ray – USB-Stick – mobile Festplatte (HDD/Windows-Dateiformat) – SD-Karten.
    Die Erstellung der Vorführversion obliegt dem Einreicher.
    Bei Downloads von Filmen wird um vorherige Anmeldung im Festivalbüro gebeten.

     
  4. Die Datenträger dürfen nur im Wettbewerb angemeldete Videos enthalten. Zum Wettbewerb werden nur technisch einwandfreie Kopien zugelassen. Die Werke müssen vollständig dargestellt sein, dürfen keine Kenn- bzw. Markenzeichen etwaiger Fernsehsender oder Sponsoren enthalten und sind mit Vor- und Abspann zu versehen.
     
  5. Die Auswahlkommission entscheidet über die Zulassung zum Wettbewerb.
          
  6. Die Reihenfolge und Kriterien zur Vorführung der Filme werden von der Festivalleitung bestimmt.
     
  7. Eine internationale Jury beurteilt die zum Wettbewerb zugelassenen Werke und kann folgende Preise vergeben:

    7.1. Großer Preis der Stadt Tegernsee (€ 3.000)
    für den besten Film in den Kategorien 2.1 – 2.3.

    7.2. Preis des Deutschen Alpenvereins (€ 1.000)
    für den besten Film in der Kategorie „Erlebnisraum Berg“

    7.3. Jeweils erste Preise (je € 1.000) in den Kategorien „Naturraum Berg“ und „Lebensraum Berg“ (gestiftet von der TEG)

    7.4. Otto-Guggenbichler-Preis (€ 1.000) für das beste Werk eines Nachwuchsfilmers. Der Autor oder Regisseur darf zum Zeitpunkt der Fertigstellung nicht älter als 32 Jahre alt sein.

    7.5. Rotary-Club-Tegernsee-Sonderpreise: Ein Preis für die bemerkenswerteste Kameraleistung (€ 1.000) und ein Preis für den „besonderen Film“  (€ 1.000).

    Ein Preis wird nur bei mindestens drei Einreichungen pro Kategorie vergeben.
    Die Jury hat die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen von der Vergabe einzelner Preise abzusehen und Preise auf zwei Preisträger aufzuteilen.
    Die Jury kann außerdem auf Beiträge von besonderem Wert hinweisen, die anderenfalls keinen offiziellen Preis erhalten.

     
  8. Publikumsabstimmung

    8.1. Der Bayern2-Publikumspreis (€ 1.000) wird in einer Publikumsumfrage ermittelt.

    8.2. Aufgrund der Bewertungen bei den Schülervorführungen wird der Kleine Preis des Bergfilm-Festivals (€ 500 – gestiftet von monte-mare) für den besten Kinder- und Jugendfilm vergeben.

                                                 
  9. Ausländische Filme können in der Originalfassung eingereicht werden, sollten aber nach Möglichkeit mit Untertiteln in deutscher Sprache versehen sein. Bei Filmen in Originalversion ist unbedingt ein Textbuch in deutscher und englischer Sprache mitzuliefern (bevorzugt mit „Time-Codes – in und out“), um ggf. eine Version mit deutschen Untertiteln erstellen zu können. Dafür muss auf Anforderung eine „Clean Feed“-Kopie zur Verfügung stehen.         
     
      
  10. Allen Anmeldungen muss ein kurzer Einführungstext, eine Zusammenfassung der Handlung, ein kurzer Lebenslauf und eine Filmographie des Regisseurs (ebenfalls das Alter des Autors/Regisseurs, wenn der Film für den Nachwuchspreis in Frage kommt!), sowie eine Fotodokumentation beigefügt sein zum Zweck der kostenlosen Veröffentlichung im Programmheft und in jeder anderen Veröffentlichung des Festivals, sowie zur Übermittlung an die Presse im Hinblick auf die Tätigkeit des Festivals. Dies geschieht nach Ermessen der Festivalleitung.
    Alle Texte müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

                
  11. An alle Teilnehmer richtet sich die Bitte, der Erstellung einer digitalen Kopie ihres Werkes für die Filmabteilung der Alpenvereinsbibliothek zuzustimmen. 
    Eine Verwendung durch den Deutschen Alpenverein beschränkt sich ausschließlich auf die Betrachtungsmöglichkeit in der Alpenvereinsbibliothek.
     
                     
  12. Alle Teilnehmer stimmen der kostenlosen Ausstrahlung von einer oder mehreren Passagen des Films (insgesamt maximal 5 Min.) im Fernsehen in Deutschland sowie auf der Homepage und den Social-Media-Seiten der Träger des Festivals zu, insofern es sich um eine aktuelle Berichterstattung über das Festival handelt.
    Sollte das Bergfilm-Festival Tegernsee an der Vorführung eines Films bei einer Veranstaltung außerhalb der Festival-Woche interessiert sein, werden dazu mit dem/der EinreicherIn separate Lizenz-Regelungen vereinbart.

     
  13. Die Veranstalter garantieren größte Sorgfalt bei der Behandlung der für die Veranstaltung eingesandten Datenträger, übernehmen jedoch keinerlei Haftung für Schäden an ihnen in Tegernsee oder beim Transport.
                
       
  14. Der Einreicher/Die Einreicherin versichert, dass das verwendete Bild- und Tonmaterial entweder sein/ihr Eigentum ist oder er/sie die Genehmigung für die Verwendung besitzt! Es gelten die deutschen Urheberrechts- und Datenschutzvorschriften.
            
  15. Das Festival übernimmt pro zugelassenem Film die Kosten für einen zweitägigen Aufenthalt (Übernachtung/Frühstück) für einen Repräsentanten.
    Die Reisekosten sind selbst zu bestreiten.

      
  16. Der Antrag zur Teilnahme am Wettbewerb ist auf dem beiliegenden Formular oder online unter www.bergfilm-tegernsee.de auszufüllen.
    Die Einreichung beinhaltet das Einverständnis mit allen in der Ausschreibung enthaltenen Bestimmungen. Für eventuelle Auseinandersetzungen hinsichtlich der Bestimmungen dieser Ausschreibung gilt die deutschsprachige Fassung und deutsches Recht.

                         
  17. Mit Ausnahme einer schriftlichen Genehmigung der Festivalleitung müssen alle Werke beim Festival spätestens bis zum

    31.5.2021

    eintreffen. Eingereichte Filme können vor der Vorführung im Festival nicht mehr zurückgezogen werden.

     
  18. Filme bzw. Datenträger können persönlich in Tegernsee übergeben oder an folgende Adresse geschickt werden:
     
    Internationales Bergfilm-Festival Tegernsee
    c/o Stadt Tegernsee
    Rathausplatz 1
    83684 Tegernsee
    Deutschland

     
  19. Bei Versand mit Post oder Kurierdienst wird um eine Mitteilung an das Organisationsbüro erbeten:
     
    bergfilm@tegernsee.de

    Die Einsendung der Werke geht zu Lasten des Teilnehmers.
    Die Kosten der Rücksendung trägt der Veranstalter.

Die Ausschreibung zum Bergfilm-Festival 2021 als pdf zum Download.

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